Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Blue Sky Hüpfburgenverleih


§1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Kunden über die Vermietung von Hüpfburgen, Spielgeräten, Eventmodulen, Zubehör, Gebläsen, Befestigungsmaterialien und sonstigen Mietgegenständen.

  • Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).

  • Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


§2 Vertragsschluss

  • Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  • Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung, Rechnungsstellung oder Übergabe der Mietgegenstände zustande.

  • Der Vermieter kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.


§3 Mietgegenstand

  • Vermietet werden ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Gegenstände.

  • Sämtliche Maße, Farben und Abbildungen dienen lediglich der Veranschaulichung.

  • Technische Änderungen bleiben vorbehalten.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.

  • Der Vermieter kann Vorauszahlung verlangen.

  • Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

  • Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.

  • Der Vermieter kann die Übergabe bis zur vollständigen Zahlung verweigern.


§5 Kaution

  • Der Vermieter kann eine Kaution verlangen.

  • Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Mietgegenstandes.

  • Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe.


§6 Übergabe

  • Der Kunde bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand bei Übergabe.

  • Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

  • Unterbleibt eine Anzeige, gilt der Mietgegenstand als mangelfrei übernommen.


§7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Mietgegenstände sachgerecht zu nutzen,

  • Sicherheitsvorschriften einzuhalten,

  • keine Veränderungen vorzunehmen,

  • die Anlage ständig zu beaufsichtigen,

  • Kinder niemals unbeaufsichtigt spielen zu lassen,

  • die zulässigen Belastungsgrenzen einzuhalten,

  • Schäden unverzüglich zu melden.


§8 Wetter und Betrieb

  • Bei Wind, Sturm, Gewitter, Starkregen oder vergleichbaren Gefahren ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.

  • Die Anlage ist zu räumen und erforderlichenfalls außer Betrieb zu nehmen.

  • Wetterbedingte Nutzungsausfälle begründen keinen Erstattungsanspruch.


§9 Verkehrssicherungspflichten

  • Selbstabholung oder Lieferung ohne Personal

  • Mit Übergabe der Mietgegenstände übernimmt der Kunde die Betreiberverantwortung und Verkehrssicherungspflicht.

  • Vermietung mit Personal

  • Soweit Personal des Vermieters eingesetzt wird, verbleiben die Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich des betreuten Bereichs beim Vermieter.


§10 Haftung des Mieters

  • Der Mieter haftet für schuldhaft verursachte Schäden am Mietgegenstand.

  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch:

  • Fehlbedienung,

  • Missachtung von Sicherheitsvorschriften,

  • mangelhafte Beaufsichtigung,

  • unsachgemäßen Aufbau,

  • unzureichende Sicherung, entstehen.

  • Der Mieter haftet auch für das Verhalten seiner Gäste, Besucher, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Nutzer.


§11 Haftung des Vermieters

  • Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  • Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§12 Beschädigung und Verlust

  • Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.

  • Reparaturkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

  • Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes.

  • Entstehende Mietausfälle können als Schadensersatz geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.


§13 Reinigung

  • Die Mietgegenstände sind trocken, sauber und frei von groben Verschmutzungen zurückzugeben.

  • Außergewöhnliche Reinigungsarbeiten werden gesondert berechnet.


§14 Rückgabe

  • Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.

  • Verspätungen sind unverzüglich mitzuteilen.

  • Zusätzliche Kosten durch verspätete Rückgabe trägt der Mieter.


§15 Stornierung

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

  • 29–14 Tage: 25 %

  • 13–7 Tage: 50 %

  • 6–2 Tage: 75 %

  • 1 Tag oder Nichterscheinen: 100 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei schlechter Wetter Ankündigung sind die Hüpfburgen jeder Zeit kostenlos zu stornieren.


§16 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.


§17 Sicherheitsbestimmungen

  • Die Nutzung erfolgt ausschließlich unter Aufsicht einer volljährigen Person.

  • Schuhe, Brillen, Schmuck, Gürtel und spitze Gegenstände sind vor Benutzung abzulegen.

  • Essen, Getränke, Kaugummi, Tiere, Konfetti, Feuerwerk und offenes Feuer sind verboten.

  • Klettern auf Seitenwänden, Netzen oder Dachkonstruktionen ist untersagt.

  • Erwachsene dürfen die Hüpfburg nur benutzen, sofern dies ausdrücklich zugelassen ist.

  • Die zulässige Personenzahl darf nicht überschritten werden.

  • Kinder unterschiedlicher Alters- und Gewichtsklassen sollen getrennt spielen.

  • Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Herstellerhinweise einzuhalten.


Die Hüpfburg ist besenrein und trocken zurückzugeben.

Bei Verschmutzungen werden folgende Pauschalen berechnet:


Normale Verschmutzung 50€

Starke Verschmutzung 100€

Schlamm, Konfetti, Tierhaare etc. 200€

Feuchte Rückgabe 150 €


Für sämtliche andere Schäden ist es im ermessen des Verleihers ob Schadensersatz Ansprüche stellt!


§18 Gerichtsstand

Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters.


§19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Der Kunde bestätigt:

  • Einweisung erhalten.

  • Aufbauanleitung erhalten.

  • Befestigungsvorschriften verstanden.

  • Wettergrenzen verstanden.

  • Aufsichtspflicht verstanden.

  • Notabschaltung erklärt bekommen.

  • Sicherheitsabstände eingehalten.

  • Stromversorgung ordnungsgemäß vorhanden.